Produzierendes Gewerbe
Registrierende Leistungsmessung, spürbarer Lastgang, Strom als Produktionsfaktor. Hier liegen die Themen in der Rechnung, nicht im Liefervertrag.
Energie für Gewerbe und Verwaltung
Wir rechnen zuerst und sagen dann, was möglich ist – auch wenn die Antwort „nichts“ lautet.
Ein Anbietervergleich betrifft einen einzigen Posten Ihrer Rechnung. Die übrigen stehen in Verordnungen, in Ihrem Lastgang und in Ihrer Vertragsart. Diese Seite zeigt, welcher Posten wem gehört – und wo eine Prüfung überhaupt etwas ändern kann.
IEinstieg
Welche Themen sich lohnen, hängt weniger an der Branche als am Lastprofil und an der Zahl der Zählpunkte. Wählen Sie den Einstieg, der Ihrer Lage am nächsten kommt.
Registrierende Leistungsmessung, spürbarer Lastgang, Strom als Produktionsfaktor. Hier liegen die Themen in der Rechnung, nicht im Liefervertrag.
Viele Zählpunkte, verteilte Verträge, gesetzliche Fristen an der Messtechnik. Hier geht es zuerst um Übersicht, dann um Konditionen.
Saisonale Verbrauchsprofile, mehrere Standorte, Strom und Gas parallel. Hier entscheidet der Beschaffungszeitraum mehr als der Anbieterwechsel.
IIGrundlage
Eine gewerbliche Stromrechnung besteht aus sieben Posten, und nur einer davon wird von dem bestimmt, mit dem Sie den Liefervertrag geschlossen haben. Die übrigen setzen der Netzbetreiber, die Kommune, der Bund und die Übertragungsnetzbetreiber fest.
Daraus folgt die unangenehme Wahrheit über Anbietervergleiche: Sie verhandeln über einen Ausschnitt. Ob der Rest beeinflussbar ist, entscheidet sich an Verordnungsvoraussetzungen – am Lastgang, an der Vertragsart, an der Einordnung Ihres Unternehmens.
| Bestandteil | Wer den Satz bestimmt | Beeinflussbar |
|---|---|---|
| Energiepreis (Beschaffung, Vertrieb, Bilanzkreis) | Lieferant, abgeleitet aus der Börsennotierung | Ja – über Anbieter, Beschaffungsform und Zeitpunkt des Einkaufs |
| Netzentgelt (Arbeits- und Leistungspreis) | Netzbetreiber, genehmigt durch die Bundesnetzagentur | Bedingt – § 19 Abs. 2 StromNEV lässt bei passendem Lastprofil ein individuelles Entgelt zu |
| Messstellenbetrieb | Grundzuständiger oder wettbewerblicher Messstellenbetreiber | Bedingt – der Messstellenbetreiber ist wählbar |
| Konzessionsabgabe | Kommune, Höchstsätze nach der Konzessionsabgabenverordnung | Bedingt – ob als Tarif- oder als Sondervertragskunde abgerechnet wird, entscheidet über den Satz |
| Stromsteuer | Bund, Regelsteuersatz nach § 3 StromStG | Bedingt – Entlastung nach § 9b StromStG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes |
| Umlagen (KWKG, Offshore-Netzumlage, § 19 StromNEV-Umlage) | Übertragungsnetzbetreiber, jährliche Festsetzung | Nein – für alle Letztverbraucher gleich |
| Umsatzsteuer | Bund | Nein – für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ein durchlaufender Posten |
| Bestandteil | Wer den Satz bestimmt | Beeinflussbar |
|---|---|---|
| Energiepreis | Lieferant, abgeleitet aus der Börsennotierung | Ja – über Anbieter, Beschaffungsform und Zeitpunkt des Einkaufs |
| Netzentgelt | Netzbetreiber, genehmigt durch die Bundesnetzagentur | Nein – eine dem § 19 StromNEV vergleichbare Regelung gibt es hier nicht |
| Messstellenbetrieb | Messstellenbetreiber | Bedingt – der Messstellenbetreiber ist wählbar |
| Konzessionsabgabe | Kommune, Höchstsätze nach der Konzessionsabgabenverordnung | Bedingt – Tarif- oder Sondervertragskunde entscheidet über den Satz |
| Bilanzierungs- und Konvertierungsumlagen | Marktgebietsverantwortlicher | Nein |
| Energiesteuer auf Erdgas | Bund, Energiesteuergesetz | Bedingt – über die Entlastungstatbestände des Energiesteuergesetzes |
| CO₂-Kosten aus dem Emissionshandel für Brennstoffe | Gesetzlich geregelt, über den Lieferanten weitergereicht | Nein |
| Umsatzsteuer | Bund | Nein – für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ein durchlaufender Posten |
„Beeinflussbar“ heißt hier nicht „günstiger“. Es heißt: Für diesen Posten existiert eine Regelung, die einen anderen Satz zulässt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ob sie erfüllt sind, ergibt sich aus Ihren Zahlen und aus nichts sonst.
IIIPrüfung
Der nächste Schritt
Schicken Sie uns die letzte Jahresrechnung für Strom oder Gas. Wir sagen Ihnen, welche der oben genannten Posten in Ihrem Fall überhaupt in Frage kommen und was dafür an Unterlagen nötig wäre. Ergibt die Prüfung nichts, bekommen Sie auch das schriftlich.
Keine Prognose, keine Hochrechnung, keine Zahl ohne Ihre eigenen Werte.
Rechtlicher Hinweis
Die Darstellung der Preisbestandteile ist allgemein gehalten und gibt die Systematik wieder, nicht die Konditionen eines konkreten Vertrages. Welche Posten auf Ihrer Rechnung erscheinen und in welcher Höhe, hängt von Netzgebiet, Vertragsart, Messkonzept und Verbrauch ab.
Moneyment erklärt die Systematik und bereitet Unterlagen auf. Diese Seite ist keine Rechts- und keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Maßgeblich sind Ihr Einzelfall und der jeweils geltende Rechtsstand. Impressum · Datenschutz