Moneyment

Energie für Gewerbe und Verwaltung

Strom und Gas: erst rechnen, dann reden.

Wir rechnen zuerst und sagen dann, was möglich ist – auch wenn die Antwort „nichts“ lautet.

Ein Anbietervergleich betrifft einen einzigen Posten Ihrer Rechnung. Die übrigen stehen in Verordnungen, in Ihrem Lastgang und in Ihrer Vertragsart. Diese Seite zeigt, welcher Posten wem gehört – und wo eine Prüfung überhaupt etwas ändern kann.

IEinstieg

Drei Ausgangslagen, drei Wege durch dieselbe Rechnung.

Welche Themen sich lohnen, hängt weniger an der Branche als am Lastprofil und an der Zahl der Zählpunkte. Wählen Sie den Einstieg, der Ihrer Lage am nächsten kommt.

IIGrundlage

Was auf Ihrer Rechnung steht.

Eine gewerbliche Stromrechnung besteht aus sieben Posten, und nur einer davon wird von dem bestimmt, mit dem Sie den Liefervertrag geschlossen haben. Die übrigen setzen der Netzbetreiber, die Kommune, der Bund und die Übertragungsnetzbetreiber fest.

Daraus folgt die unangenehme Wahrheit über Anbietervergleiche: Sie verhandeln über einen Ausschnitt. Ob der Rest beeinflussbar ist, entscheidet sich an Verordnungsvoraussetzungen – am Lastgang, an der Vertragsart, an der Einordnung Ihres Unternehmens.

Strom, gewerbliche Abnahme

Bestandteile einer gewerblichen Stromrechnung, wer den Satz bestimmt und ob er beeinflussbar ist
BestandteilWer den Satz bestimmtBeeinflussbar
Energiepreis (Beschaffung, Vertrieb, Bilanzkreis)Lieferant, abgeleitet aus der BörsennotierungJa – über Anbieter, Beschaffungsform und Zeitpunkt des Einkaufs
Netzentgelt (Arbeits- und Leistungspreis)Netzbetreiber, genehmigt durch die BundesnetzagenturBedingt – § 19 Abs. 2 StromNEV lässt bei passendem Lastprofil ein individuelles Entgelt zu
MessstellenbetriebGrundzuständiger oder wettbewerblicher MessstellenbetreiberBedingt – der Messstellenbetreiber ist wählbar
KonzessionsabgabeKommune, Höchstsätze nach der KonzessionsabgabenverordnungBedingt – ob als Tarif- oder als Sondervertragskunde abgerechnet wird, entscheidet über den Satz
StromsteuerBund, Regelsteuersatz nach § 3 StromStGBedingt – Entlastung nach § 9b StromStG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
Umlagen (KWKG, Offshore-Netzumlage, § 19 StromNEV-Umlage)Übertragungsnetzbetreiber, jährliche FestsetzungNein – für alle Letztverbraucher gleich
UmsatzsteuerBundNein – für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ein durchlaufender Posten

Gas, gewerbliche Abnahme

Bestandteile einer gewerblichen Gasrechnung, wer den Satz bestimmt und ob er beeinflussbar ist
BestandteilWer den Satz bestimmtBeeinflussbar
EnergiepreisLieferant, abgeleitet aus der BörsennotierungJa – über Anbieter, Beschaffungsform und Zeitpunkt des Einkaufs
NetzentgeltNetzbetreiber, genehmigt durch die BundesnetzagenturNein – eine dem § 19 StromNEV vergleichbare Regelung gibt es hier nicht
MessstellenbetriebMessstellenbetreiberBedingt – der Messstellenbetreiber ist wählbar
KonzessionsabgabeKommune, Höchstsätze nach der KonzessionsabgabenverordnungBedingt – Tarif- oder Sondervertragskunde entscheidet über den Satz
Bilanzierungs- und KonvertierungsumlagenMarktgebietsverantwortlicherNein
Energiesteuer auf ErdgasBund, EnergiesteuergesetzBedingt – über die Entlastungstatbestände des Energiesteuergesetzes
CO₂-Kosten aus dem Emissionshandel für BrennstoffeGesetzlich geregelt, über den Lieferanten weitergereichtNein
UmsatzsteuerBundNein – für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ein durchlaufender Posten

„Beeinflussbar“ heißt hier nicht „günstiger“. Es heißt: Für diesen Posten existiert eine Regelung, die einen anderen Satz zulässt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ob sie erfüllt sind, ergibt sich aus Ihren Zahlen und aus nichts sonst.

Der nächste Schritt

Eine Jahresrechnung genügt für den Anfang.

Schicken Sie uns die letzte Jahresrechnung für Strom oder Gas. Wir sagen Ihnen, welche der oben genannten Posten in Ihrem Fall überhaupt in Frage kommen und was dafür an Unterlagen nötig wäre. Ergibt die Prüfung nichts, bekommen Sie auch das schriftlich.

Keine Prognose, keine Hochrechnung, keine Zahl ohne Ihre eigenen Werte.

Rechtlicher Hinweis

Die Darstellung der Preisbestandteile ist allgemein gehalten und gibt die Systematik wieder, nicht die Konditionen eines konkreten Vertrages. Welche Posten auf Ihrer Rechnung erscheinen und in welcher Höhe, hängt von Netzgebiet, Vertragsart, Messkonzept und Verbrauch ab.

Moneyment erklärt die Systematik und bereitet Unterlagen auf. Diese Seite ist keine Rechts- und keine Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Maßgeblich sind Ihr Einzelfall und der jeweils geltende Rechtsstand. Impressum · Datenschutz